Jugendpolitik
Schutzkonzepte
Schutzkonzepte in den Einrichtungen der verbandlichen Jugendarbeit sind das beste Mittel, um den Kindern und Jugendlichen einen sicheren Raum zu bieten. Täter suchen sich ungesicherte Einrichtungen gezielt aus. Die Entwicklung eines Schutzkonzept bieten auch die Chance zur Weiterentwicklung des Vereins, zur Weiterbildung der Mitarbeitenden und Sicherheit im Umgang mit (sexualisierter) Gewalt. Unsere Geschäftsführung bietet für interessierte Vereine eine Erstberatung zum Umfang und Ablauf der Schutzkonzepterstellung an.
Gafög
Das Ganztagsförderungsgesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder in Horten oder Ganztagsgrundschulen ab dem Jahr 2026. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird bis zum Schuljahr 2029/30 jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet.
Ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht. Eltern können frei wählen, ob und in welchem Umfang sie ein Angebot der ganztätigen Bildung und Betreuung wahrnehmen wollen.
Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Wie hoch die Nachfrage an Ferienbetreuung ist, die den Kriterien des GaFöG entspricht, kann nur vor Ort festgestellt werden. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht. [www.bmfsfj.de]
Schon vor dem GaFöG gab es bei einzelnen Verbänden oder Vereinen Kooperationen mit Schulen, die in Form von AGs oder Workshops, in Verbindung mit Bläserklassen oder Projekten durchgeführt wurden oder von Schulen mit Jugendlichen versorgt wurden.
Diese Kooperationen zeigen, dass es eine Interessensschnittmenge gibt. Dass Schulen gerne einen Nutzen aus spezifischen Kompetenzen der Jugendarbeit nutzen wollen und die Jugendarbeit sich einen erleichterten Zugang zu Kindern und Jugendlichen erhofft. Beobachtungen der Schulen über die Wirkung von Jugendarbeit auf Kinder und Jugendliche bieten die Chance auf Dauerhaftigkeit.
Leider ist die Mängelliste schwerwiegend: Die größte Herausforderung ist der Mangel an Ressourcen auf beiden Seiten. Schulen sind ganz allgemein am Limit, die Jugendarbeit ist durch die Bank unterfinanziert. Es braucht besondere Umstände, wenn ausreichend Personal zur Verfügung steht. Daneben steht, als lösbare Herausforderung unterschiedliche Arbeitsansätze und Selbstverständnisse: Schule, die überprüfbare Bildungsinhalte vermitteln soll und Jugendarbeit, die eine Melange aus Bildung und Freizeit auf Basis einer starken Selbstorganisation erreichen will.
Das GaFöG als Bundesgesetz im SGB VIII verpflichtet Schulen zu Betreuungszeiten. Die Länder verschieben die Zuständigkeit in die Kultusministerien und die lokale Planung in die Kreisjugendämter. Im März 2025 war noch nicht bekannt, ob und wie weit es eine Koordination von Betreuungsangeboten gibt, es war vor allem aber nicht bekannt, wie die Bedingungen für Ferienangebote aussehen werden, also ob Angebote schulübergreifend konzipiert werden dürfen und welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um eine Finanzierung zu erhalten.
Wenn wir darüber nachdenken, welche Bedingungen die Jugendarbeit bestimmen, welche Aufgaben ihr zugewiesen werden, wie ihr gesellschaftlicher Rang ist und wie sie sich in den letzten 40 Jahren verändert hat, stehen Schulen einerseits als Kooperationspartner da und andererseits als Zeitkonkurrenten. Das GaFöG verschiebt Betreuungszeiten in Schulen und schwächt damit die Bedingungen für Jugendarbeit. Wir sind eng mit dem Landesjugendring zu diesem Thema in Kontakt und halten euch auf dem Laufenden.
